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E-Zigarette (Vape) mit Touchdisplay ist wie das Smartphone während der Fahrt verboten!

E-Zigarette (Vape) mit Touchdisplay ist wie das Smartphone während der Fahrt verboten!

Was viele bislang für eine harmlose Nebensache hielten, kann teuer werden: Wer während der Fahrt am Touchdisplay seiner E-Zigarette Einstellungen vornimmt, verstößt gegen die Straßenverkehrsordnung. Das hat das Oberlandesgericht Köln in einem aktuellen Beschluss klargestellt (Az. III-1 RBs 201/25).

150 Euro Bußgeld für Tippbewegungen

Auslöser des Verfahrens war eine Beobachtung auf der Autobahn. Polizeibeamte hatten gesehen, wie ein Autofahrer während der Fahrt Tippbewegungen auf einem kleinen Gerät machte. Sie gingen davon aus, dass der Mann sein Mobiltelefon bediente, und die Stadt Siegburg verhängte ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro. Erst später stellte sich heraus, dass es sich nicht um ein Smartphone, sondern um eine E-Zigarette handelte, deren Leistungsstufe der Fahrer über ein Touchdisplay veränderte.

Der Einspruch des Betroffenen blieb ohne Erfolg. Bereits das Amtsgericht Siegburg stellte klar, dass auch eine E-Zigarette mit Display unter das sogenannte Handyverbot nach § 23 Abs. 1a StVO fällt.

E-Zigarette ist ein elektronisches Gerät im Sinne der StVO

Das OLG Köln bestätigte nun diese Rechtsauffassung. Eine E-Zigarette mit Berührungsbildschirm sei ein elektronisches Gerät im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Die Vorschrift untersage nicht nur die Nutzung von Mobiltelefonen, sondern generell die Bedienung von Geräten, die Informationen anzeigen oder besondere Aufmerksamkeit erfordern.

Zwar diene eine E-Zigarette in erster Linie dem Dampfen, die Einstellung der Stärke über ein Display sei jedoch eine Hilfsfunktion, die eng mit dieser Hauptfunktion verbunden sei. Da das Gerät zudem Informationen über die eingestellte Leistung anzeige, falle es eindeutig unter die Regelung.

Gefährliche Ablenkung hinter dem Steuer

Nach Auffassung der Richter birgt die Bedienung einer E-Zigarette ein Ablenkungspotenzial, das sich nicht von der Nutzung eines Mobiltelefons unterscheidet. Wer während der Fahrt auf das Display tippt, benutzt damit ein elektronisches Gerät verbotswidrig.

Der Beschluss ist inzwischen rechtskräftig. Ob zusätzlich Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden, entscheidet das Kraftfahrt-Bundesamt in einem gesonderten Verfahren.

Fest steht: Auch wenn es sich nicht um ein Handy handelt, kann die Nutzung einer Vape mit Touchdisplay am Steuer teuer werden. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Einstellungen nur bei stehendem Fahrzeug vornehmen.

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